In der Musikalischen Grundschule
werden Kinder lustvoll und auf spielerische Weise in die Welt
des Singens,
Tanzens und Musizierens eingeführt. Dabei werden Motorik,
Rhythmusgefühl, Gehör, sowie auch das kreative und
soziale Verhalten der Kinder gefördert.
Die Musikalische Grundschule wird für die Kinder des
2. Kindergartenjahres und der 1. Klasse angeboten.
In Gemeinden, in denen die Musikalische Grundschule in Kindergarten/Primarschule integriert ist, gelten die
Bestimmungen der Schule.
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Wenn immer möglich in den Schullokalen
der Wohngemeinden |

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Vor oder nach dem Kindergarten/der Schule oder an einem
freien Nachmittag |

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Gruppenunterricht von 8 bis max. 12 Kindern pro Gruppe |

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1 Lektion à 50 Minuten pro Woche |

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2 Jahre, mit der Möglichkeit der Abmeldung auf
ein Semesterende, Bedingungen siehe Abmeldung |
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Sie können ein Anmeldeformular inkl. Merkblatt ausdrucken oder sich telefonisch unter
044/850 42 85 anmelden.
Download
Anmeldung
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Wenn diese Anmeldung ausgefüllt und versandt ist,
erhalten Sie kurz vor Semesterstart eine Bestätigung.
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Termin ist der 30. Mai für das folgende neue Schuljahr
und ausnahmsweise bis 30. November für das 2. Semester
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Die schriftliche Anmeldung verpflichtet die/den Unterzeichnende/n
das Schulgeld für das ganze Semester zu bezahlen
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Bei Annullierung der Anmeldung nach erfolgter Zuteilung
und Stundenplanabsprache wird eine Gebühr von Fr.
100.— für Umtriebe verrechnet
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Die Schulgemeinde und der Kanton Zürich
beteiligen sich mit 50% an den Musikunterrichtskosten
Elternbeitrag für 1 Lektion pro Woche
Fr. 200.– pro Semester
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Noten und Unterrichtsmaterial (ev. Glockenspiel und/oder
6-Ton-Flöte) sind im Tarif nicht inbegriffen
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Eine Erhöhung des Schulgeldes infolge Teuerung
bleibt vorbehalten
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Grundsätzlich gilt die 1. Woche des 1. Semesters als Einteilungswoche. An schulfreien Tagen wie Sechseläuten, Gründonnerstag, Auffahrtsbrücke, Knabenschiessen, Bülimärt und Schulsilvester wird in der jeweiligen Schulgemeinde kein Grundschul-Unterricht erteilt. Für schulbedingte Ausfälle
erfolgt keine Reduktion des Schulgeldes. Bei klassenbezogenen oder stundenweise schulfreien Tagen wie Schulsynode, Lehrerkapitel etc. wird der Grundschul-Unterricht erteilt.
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Eine Reduktion des Schulgeldes erfolgt nur: |

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wenn eine Lektion infolge Absenz der Grundschul-Lehrperson nicht erteilt wird |

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bei Unfall oder Krankheit der Schülerinoder des Schülers, sofern ein ärztliches Zeugnis
vorliegt |
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Frau Barbara Hottiger
Dielsdorferstrasse 5
8155 Niederhasli
Tel: 044/850 42 85
Fax: 044/850 42 86 |
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