Musikalische Grundschule

 

In der Musikalischen Grundschule werden Kinder lustvoll und auf spielerische Weise in die Welt des Singens, Tanzens und Musizierens eingeführt. Dabei werden Motorik, Rhythmusgefühl, Gehör, sowie auch das kreative und soziale Verhalten der Kinder gefördert.

Die Musikalische Grundschule wird für die Kinder des 2. Kindergartenjahres und der 1. Klasse angeboten.

In Gemeinden, in denen die Musikalische Grundschule in Kindergarten/Primarschule integriert ist, gelten die Bestimmungen der Schule.
 

 Unterricht

Wenn immer möglich in den Schullokalen der Wohngemeinden

Vor oder nach dem Kindergarten/der Schule oder an einem freien Nachmittag

Gruppenunterricht von 8 bis max. 12 Kindern pro Gruppe

1 Lektion à 50 Minuten pro Woche

2 Jahre, mit der Möglichkeit der Abmeldung auf ein Semesterende, Bedingungen siehe Abmeldung

 

 Anmeldung

Sie können ein Anmeldeformular inkl. Merkblatt ausdrucken oder sich telefonisch unter 044/850 42 85 anmelden.
Download Anmeldung

Wenn diese Anmeldung ausgefüllt und versandt ist, erhalten Sie kurz vor Semesterstart eine Bestätigung.

Termin ist der 30. Mai für das folgende neue Schuljahr und ausnahmsweise bis 30. November für das 2. Semester

Die schriftliche Anmeldung verpflichtet die/den Unterzeichnende/n das Schulgeld für das ganze Semester zu bezahlen

Bei Annullierung der Anmeldung nach erfolgter Zuteilung und Stundenplanabsprache wird eine Gebühr von Fr. 100.— für Umtriebe verrechnet

 

 Tarife

Die Schulgemeinde und der Kanton Zürich beteiligen sich mit 50% an den Musikunterrichtskosten
Elternbeitrag für 1 Lektion pro Woche Fr. 200.– pro Semester

Noten und Unterrichtsmaterial (ev. Glockenspiel und/oder 6-Ton-Flöte) sind im Tarif nicht inbegriffen

Eine Erhöhung des Schulgeldes infolge Teuerung bleibt vorbehalten
 

 

 Stundenausfälle

Grundsätzlich gilt die 1. Woche des 1. Semesters als Einteilungswoche. An schulfreien Tagen wie Sechseläuten, Gründonnerstag, Auffahrtsbrücke, Knabenschiessen, Bülimärt und Schulsilvester wird in der jeweiligen Schulgemeinde kein Grundschul-Unterricht erteilt. Für schulbedingte Ausfälle erfolgt keine Reduktion des Schulgeldes. Bei klassenbezogenen oder stundenweise schulfreien Tagen wie Schulsynode, Lehrerkapitel etc. wird der Grundschul-Unterricht erteilt.
 

 

Eine Reduktion des Schulgeldes erfolgt nur:

wenn eine Lektion infolge Absenz der Grundschul-Lehrperson nicht erteilt wird

bei Unfall oder Krankheit der Schülerinoder des Schülers, sofern ein ärztliches Zeugnis vorliegt

 

 Schulleitung und Auskünfte

Frau Barbara Hottiger
Dielsdorferstrasse 5
8155 Niederhasli
Tel:  044/850 42 85
Fax: 044/850 42 86